VÖB ECCHER Ges.m.b.H
VÖB Eccher Ges.m.b.H & Co KG Strass
VÖB Eccher Ges.m.b.H & Co KG Heiligenkreuz
VÖB Eccher Ges.m.b.H & Co KG Mürzzuschlag
VÖB Eccher Ges.m.b.H & Co KG Judenberg
VÖB Eccher Ges.m.b.H & Co KG Knittelfeld
VÖB Eccher Ges.m.b.H & Co KG Passail
VÖB Eccher Ges.m.b.H & Co KG Deutschlandsberg
VÖB Eccher Ges.m.b.H & Co KG Spielberg
VÖB Eccher Ges.m.b.H & Co KG Weiz
VÖB Eccher Ges.m.b.H & Co KG Bruck an der Mur
I.Versicherungsagentur der VÖB Eccher Ges.m.b.H & Co KG
II. Versicherungsagentur der VÖB Eccher Ges.m.b.H & Co KG
III. Versicherungsagentur der VÖB Eccher Ges.m.b.H & Co KG
VIII. Versicherungsagentur der VÖB Eccher Ges.b.m.H & Co KG
IX. Versicherungsagentur der VÖB Eccher Ges.m.b.H & Co KG
XI. Versicherungsagentur der VÖB Eccher Ges.m.b.H & Co KG
Versicherungsagentur Wald am Schoberpaß der VÖB Eccher Ges.m.b.H & Co KG
Versicherungsagentur Gaishorn der VÖB Eccher Ges.m.b.H & Co KG
Versicherungsagentur Traubenberg der VÖB Eccher Ges.m.b.H & Co KG
Versicherungsagentur Graz Liebenau der VÖB Eccher Ges.m.b.H & Co KG
Versicherungsagentur Unzmarkt der VÖB Eccher Ges.m.b.H & Co KG
Versicherungsagentur Moserhof der VÖB EccherGes.m.b.H & Co KG
Versicherungsagentur Trofaiach der VÖB Eccher Ges.m.b.H & Co KG
Versicherungsagentur Bad Gams der VÖB Eccher Ges.m.b.H & Co KG
Versicherungsagentur Feldbach der VÖB Eccher Ges.m.b.H & Co KG
Versicherungsagentur Prosdorf der VÖB Eccher Ges.b.m.H & Co KG
Versicherungsagentur Gratkorn der VÖB Eccher Ges.m.b.H & Co KG
Winter & Partner KG

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Präambel

  • Der Versicherungsmakler vermittelt unabhängig von seinen oder dritten Interessen, insbesondere unabhängig vom Versicherungsunternehmen (Versicherer), Versicherungsverträge zwischen dem Versicherungsunternehmen einerseits und dem Versicherungskunden andererseits. Der vom Versicherungskunden mit seiner Interessenwahrung in privaten und/oder betrieblichen Versicherungsangelegenheiten beauftragte Versicherungsmakler ist für beide Parteien des Versicherungsvertrages tätig, hat aber überwiegend die Interessen des Versicherungskunden zu
  • Der Versicherungsmakler erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Maklergesetzes, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) und einem mit dem Versicherungskunden abgeschlossenen Versicherungsmaklervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen

§ 1 Geltungsbereich

  • Die AGB gelten ab Vertragsabschluss zwischen dem Versicherungsmakler und dem Versicherungskunden und ergänzen den mit dem Versicherungskunden allenfalls abgeschlossenen
  • Der Versicherungskunde erklärt seine Zustimmung, dass diese AGB dem gesamten Vertragsverhältnis zwischen ihm und dem Versicherungsmakler sowie auch sämtlichen künftig abzuschließenden Versicherungsmaklerverträgen zu Grunde gelegt
  • Die Tätigkeit des Versicherungsmaklers wird, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart, örtlich auf Österreich beschränkt.

§ 2 Die Pflichten des Versicherungsmaklers

  • Der Versicherungsmakler verpflichtet sich, für den Versicherungskunden eine angemessene Risikoanalyse zu erstellen und darauf aufbauend ein angemessenes Deckungskonzept zu erarbeiten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Risikoanalyse und das Deckungskonzept ausschließlich auf den Angaben des Kunden sowie den dem Versicherungsmakler allenfalls übergebenen Urkunden basieren und daher unrichtige und/oder unvollständige Informationen durch den Versicherungskunden das Ausarbeiten eines angemessenen Deckungskonzepts
  • Der Versicherungsmakler hat den Versicherungskunden fachgerecht und den jeweiligen Kundenbedürfnissen entsprechend zu beraten, aufzuklären und den nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln. Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass die Interessenwahrung des Versicherungskunden grundsätzlich auf Versicherungsunternehmen mit Niederlassung in Österreich beschränkt ist und daher ausländische Versicherungsunternehmen aufgrund des entsprechend erhöhten Aufwandes nur im Falle eines ausdrücklichen Auftrags des Versicherungskunden gegen ein gesondertes Entgelt einbezogen
  • Die Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes durch den Versicherungsmakler erfolgt bei entsprechender Bearbeitungszeit unter Berücksichtigung des Preis-Leistungs-Verhältnisses. Bei der Auswahl einer Versicherung können daher neben der Höhe der Versicherungsprämie insbesondere auch die Fachkompetenz des Versicherungsunternehmens, seine Gestion bei der Schadensabwicklung, seine Kulanzbereitschaft, die Vertragslaufzeit, die Möglichkeit von Schadenfallkündigungen und die Höhe des Selbstbehalts als Beurteilungskriterien herangezogen werden.

§ 3 Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Kunden

  • Der Versicherungsmakler benötigt für das sorgfältige und gewissenhafte Erbringen der in § 2 beschriebenen Leistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der Kunde verfügt, um eine fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und dem Kunden den nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutz vermitteln zu können. Aus diesem Grunde ist der Versicherungskunde verpflichtet, dem Versicherungsmakler alle für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und den Versicherungsmakler von allen Umständen, die für die in § 2 beschriebenen Leistungen des Versicherungsmaklers von Relevanz sein können, in Kenntnis zu
  • Der Versicherungskunde ist verpflichtet, sofern erforderlich, an einer Risikobesichtigung durch den Versicherungsmakler oder das Versicherungsunternehmen nach vorheriger Verständigung und Terminabsprache teilzunehmen und auf besondere Gefahren von sich aus
  • Die nach gründlichem Nachfragen vom Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen kann der Versicherungsmakler zur Grundlage der weiteren Erbringung seiner Dienstleistungen gegenüber dem Kunden machen, sofern sie nicht offenkundig unrichtigen Inhalts
  • Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm oder für ihn vom Versicherungsmakler unterfertigter Versicherungsantrag noch keinen Versicherungsschutz bewirkt, sondern dieser vielmehr noch der Annahme durch das Versicherungsunternehmen bedarf, sodass zwischen der Unterfertigung des Versicherungsantrages und dessen Annahme durch den Versicherer ein ungedeckter Zeitraum bestehen
  • Der Versicherungskunde, sofern er nicht als Verbraucher iSd KSchG anzusehen ist, verpflichtet sich, alle durch die Vermittlung des Versicherungsmaklers übermittelten Versicherungsdokumente auf sachliche Unstimmigkeiten und allfällige Abweichungen vom ursprünglichen Versicherungsantrag zu überprüfen und dies gegebenenfalls dem Versicherungsmakler zur Berichtigung
  • Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Schadensmeldung oder ein Besichtigungsauftrag noch keine Deckungs- oder Leistungszusage des Versicherers
  • Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass er als Versicherungsnehmer Obliegenheiten aufgrund des Gesetzes und der jeweils anwendbaren Versicherungsbedingungen im Versicherungsfall einzuhalten hat, deren Nichteinhaltung zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen

§ 4 Zustellungen, elektronischer Schriftverkehr

  • Als Zustelladresse des Versicherungskunden gilt die dem Versicherungsmakler zuletzt bekannt gegebene Der Versicherungskunde erklärt seine ausdrückliche Zustimmung dazu, dass Zustellung auch elektronisch (per E-Mail) erfolgen können.
  • Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund vereinzelt auftretender, technisch unvermeidbarer Fehler die Übermittlung von E-Mails unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt der Versicherungsmakler eine Haftung nur dann, wenn er dies verschuldet hat. Der Zugang von E-Mails bewirkt noch keine vorläufige Deckung und hat auch auf die Annahme eines Vertragsanbotes keine Wirkung.

§ 5 Urheberrechte

Der Kunde anerkennt, dass jedes vom Versicherungsmakler erstellte Konzept, insbesondere die Risikoanalyse und das Deckungskonzept, ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Sämtliche Verbreitungen, Änderungen oder Ergänzungen sowie die Weitergabe an Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Versicherungsmaklers.

§ 6 Haftung, Verjährung und Präklusion

Der Versicherungsmakler haftet für allfällige Sach- und Vermögensschäden des Versicherungskunden nur im Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist somit ausgeschlossen.

Die Haftung des Versicherungsmaklers ist jedenfalls mit der Höhe der Deckungssumme der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung des Versicherungsmaklers beschränkt – diese beträgt EUR 1.308.470,–.

Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche gegen den Versicherungsmakler, wenn sie nicht vom Versicherungskunden binnen sechs Monaten (falls der Versicherungskunde Unternehmer iSd Konsumentenschutzgesetzes ist) oder binnen eines Jahres (falls der Versicherungskunde nicht Unternehmer iSd Konsumentenschutzgesetzes ist) ab dem Zeitpunkt, in dem der Versicherungskunde vom Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt, gerichtlich geltend gemacht werden, längstens aber nach Ablauf von fünf Jahren nach dem schadenstiftenden (anspruchsbegründenden) Verhalten (Verstoß).

§ 7 Verschwiegenheit

Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, diese Pflicht auch seinen Mitarbeitern zu überbinden.

Dem Versicherungsmakler ist der Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden ein wichtiges Anliegen. Eine Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, Datenschutzgesetz) sowie auf Basis des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages und allenfalls einer vom Kunden erteilten Zustimmungserklärung.

8 Rücktrittsrechte des Versicherungskunden gem. § 3 KSchG

3. (1) Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags zu laufen. Diese Belehrung ist dem Verbraucher anläßlich der Entgegennahme seiner Vertragserklärung auszufolgen. Das Rücktrittsrecht erlischt bei Versicherungsverträgen spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags.

(2) Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat.

(3) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu,

  1. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,
  2. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder
  3. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 15 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 45 Euro nicht übersteigt.

(4) Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die des Unternehmers enthält, dem Unternehmer oder dessen Beauftragten, der an den Vertragshandlungen (Anm.: richtig: Vertragsverhandlungen) mitgewirkt hat, mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen läßt, daß der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb des im Abs. 1 genannten Zeitraumes abgesendet wird.

(5) Der Verbraucher kann ferner von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Unternehmer gegen die gewerberechtlichen Regelungen über das Sammeln und die Entgegennahme von Dienstleistungen über das Aufsuchen von Privatpersonen sowie Werbeveranstaltungen oder über die Entgegennahme von Bestellungen auf Waren (§§ 54, 57 und 59 GewO 1994) verstoßen hat. Die Bestimmungen des Abs. 1 und 4 sind auch auf dieses Rücktrittsrecht anzuwenden. Es steht dem Verbraucher auch in den Fällen des Abs. 3 zu.

§ 9 Schlussbestimmungen

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch der Restvertrag nicht berührt. In einem solchen Fall wird die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der undurchsetzbaren oder ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
  • Die Verträge zwischen dem Versicherungsmakler und dem Versicherungskunden unterliegen österreichischem Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlich (streitwertabhängig) das Bezirksgericht Graz-Ost oder Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz zuständig, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht.

§ 10 Datenschutz

Der Versicherungskunde beauftragt den Versicherungsmakler, dass seine personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse) zur persönlichen Kontaktaufnahme und zur Erfüllung des übernommenen Auftrages per Post, elektronischer Post (E-Mail) und Telefon verarbeitet und verwendet werden. Dieser Auftrag erfolgt freiwillig und kann jederzeit schriftlich oder per E-Mail mit Wirkung für zukünftige Verarbeitungen widerrufen werden.

Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen – jederzeit einsehbar unter https://voeb-eccher.at/datenschutzerklaerung/

 

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